STAATLICHE BEIHILFEN UND DE MINIMIS
Informationspflichten bei öffentlichen Zuwendungen.
Staatliche Beihilfen und De-minimis-Beihilfen, die unser Unternehmen erhält, sind im Nationalen Register für staatliche Beihilfen gemäß Artikel 1 aufgeführt. 52 des Gesetzes 234/2012, auf das verwiesen wird und das unter folgendem Link eingesehen werden kann: Erfahren Sie mehr>>